Bei so viel Abmahnenergie in Deutschland fragt man sich natürlich früher oder später, wie man sich eigentlich vor Seiten schützen kann, die man unter Garantie besser nicht verlinken sollte.
Für dieses Problem habe ich gerade eine einfache, wenn auch nicht unbedingt zuverlässige Lösung gefunden, da sie voraussetzt, dass Google selbst bereits zum Ausschluss bestimmter Suchmaschinenergebnisse genötigt wurde und zudem erfordert, dass man bereits einen „Verdacht“ im Hinterkopf hat. Sonst würde man den komplizierten Weg sicher nicht gehen:
Wenn selbst Google bereits dazu gezwungen wurde, bestimmte Seiten nicht mehr im deutschen Google-Index anzuzeigen, blendet Google am Ende einer Suchergebnisseite eine Meldung ein, wie diese:
Aus Rechtsgründen hat Google 2 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.
Mit dieser Information wird ein Link, wie dieser verknüpft: https://www.chillingeffects.org/notice.cgi?sID=xxxx
(Ups? Gibt man ID=0 ein, kann man die spannenden Links scheinbar durchblättern?)
Blog-Betreiber und Journalisten wird es nun sicher interessieren, welche Suchergebnisse denn im deutschen Google-Index zensiert wurden.
Dazu bietet ChillingEffects nun ein weiteres Tool an, den Google Search Comparator. Mit Hilfe dieses Tools kann man einen Abgleich zwischen den deutschen und z. B. amerikanischen Google-Listings starten, bezogen auf ein bestimmtes Keyword. Hoppla, schon ist man den in Deutschland „verbotenen“ Links auf der Spur!