Marketing & SEO News im fob marketing Blog

» osCommerce und xt:Commerce : Direktvergleich und Workshop

Wer ein professionelles Shop-System betreiben möchte, muss mit einigen Wochen Entwicklungsdauer rechnen. Ob zusätzliche Lizenzgebühren für die eingesetzte Shop-Software nötig sind, hängt von den individuellen Anforderungen des Shop-Betreibers ab. Als Alternative zu kostspieligen Lizenz-Softwareprodukten bietet sich Open Source Software wie osCommerce oder der kommerzialisierte Ableger xt:Commerce an. Wie jede andere Software auch, haben osCommerce und xt:Commerce ganz individuelle Stärken und Schwächen.

akademie.de hat im April einen sehr schönen Direktvergleich zwischen osCommerce und xt:Commerce ins Netz gestellt. Ob die Shop-Software etwas für Sie ist, erfahren Sie hier. Wer seinen Online-Shop gerne selbst entwickeln möchte, startet heute seinen 3-wöchigen osCommerce-Workshop und lernt dort für 295,- Euro, wie man einen Online-Shop aufsetzt und pflegt. Kein SEO-Programm, kein Designer-Workshop – aber dennoch ein sehr interessantes Workshop-Angebot.

» Recht und Ordnung

Brave Bürger wie ich 😉 haben einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit und glauben natürlich, stets so zu handeln, wie Recht und Ordnung es erfordern. Zumindest hoffen wir das. Sicher kann man sich in Sachen Recht wohl nur sehr selten sein. Damit man in etwa weiß, was Recht und billig ist, muss man heute aufmerksamer denn je die Medien durchforsten. Dabei kann einem allerdings schnell schwindelig werden. Ehrlich gesagt weiß ich langsam nicht mehr soooo genau, was eigentlich Recht ist. Ich frage mich sogar, wieviel Prozent der Arbeitszeit eines Rechtsanwalts wohl dafür drauf gehen, sich Updates zu beschaffen – nicht nur in Sachen Internetrecht.

Mal ein paar aktuelle Beispiele:
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» Online-Shop – Interview für INTERNETHANDEL

Das Fachmagazin INTERNETHANDEL (hsid.de) interviewte mich neulich zum Thema „Online-Shops – Planung, Kosten, Risiko„. Zu meiner großen Freude hat es das in hohem Maße erklärungsbedürftige Shop-Thema in der morgen erscheinenden Ausgabe auf`s Titelblatt geschafft. Hier ein Auszug:

Interview der Zeitung INTERNETHANDEL

Natürlich möchte ich die Tipps und Trends der Zeitung INTERNETHANDEL meinen Lesern an dieser Stelle gerne einmal weiterempfehlen: 😉

INTERNETHANDEL ist als Abo erhältlich. Wer möchte, kann sich an gleicher Stelle aber auch ein Probeexemplar bestellen. Dann mal los…

» Das Brot 2.0 : Einkaufen im Supermarkt

So einfach kann das (Web-2.0-) Leben sein. Ein Supermarkt, der uns veranschaulicht, was wir zum „Service-Shopping“ alles noch entwickeln müssen. Nett! 😉 (Via Basic Thinking)

Supermarkt 2.0 Video / weitere Clips…

» Bloggerverband in Gründung

Im Spiegel, im Best Practice Business Blog sowie im CIO Weblog wird momentan die Gründung eines Bloggerverbands beobachtet und kontrovers diskutiert.

Der Verband möchte quasi die Funktion einer Gewerkschaft und Rechtsschutzversicherung für Blogger übernehmen, zur Verteidigung gegen ungerechtfertigte Abmahnungen. Auf den Seiten der Initiatoren ist leider noch nicht sehr viel zu lesen. Ich bin gespannt, ob es gelingt, die ersten schwierigen Hürden zu überwinden und wünsche gutes Gelingen.

» GmbH versus Mini-GmbH

Habe vergessen, über eine wichtige Gesetzesänderung für GmbH-Gründer zu berichten. Macht aber nichts. Die Gesetzesänderung wurde zwar bereits beschlossen, das neue GmbH-Gesetz kommt aber erst im kommenden Jahr zur Anwendung:

Was ist neu?

GmbH-Gründer erhalten ab 2008 zahlreiche Erleichterungen. Die GmbH-Gründung wird beschleunigt, die Kapitalanforderung stark gesenkt. Man braucht für eine ordentliche GmbH keine 25.000 Euro mehr, sondern nur noch 10.000 Euro. Bei „einfacher GmbH-Gründung“ wird man nicht einmal mehr eine notarielle Beurkundung benötigen.

Existenzgründer, die sich ihre 10.000 Euro erst noch verdienen müssen, bekommen auch dazu Gelegenheit, mit einer Art „Mini-GmbH“ ohne Nennenswerte Einlage aber mit besonderer Kennzeichnungspflicht.

Hintergrund:

Eine GmbH ist eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Anders als bei Personengesellschaften beschränkt sich das Haftungskapital einer solchen Unternehmung auf die Kapitaleinlage der GmbH-Gesellschafter. Mit dem Privatvermögen wird also nur in Sonderfällen gehaftet („Durchgriffshaftung der Geschäftsführer„).

Alternativ zur GmbH wurden in der Vergangenheit mehr und mehr Unternehmen nach englischem Recht als so genannte Ltd. (Limited) gegründet, weil die Gründung einerseits schneller, vor allem aber auch mit deutlich weniger Kapitaleinsatz – also mit deutlich weniger haftendem Kapital (Risiko) – möglich war. Nachteile gegenüber der GmbH: „Schlechter Ruf wegen 1-Euro-Haftung“ und „Auflagen der britischen Gesetzgebung“.

Ab 2008 soll in Deutschland eine interessante Alternative zur Ltd. gegründet werden können, bei welcher dem GmbH-Gründer die Möglichkeit gegeben wird, sein Kapital nach und nach aufzustocken, bis seine „Mini-GmbH“ in eine „echte GmbH“ umgewandelt werden kann.

Weitere Informationen zur 1 Euro GmbH…

Wer mit vermindertem Haftungskapital arbeiten und auf die neuen GmbH-Möglichkeiten nicht warten möchte, sollte vielleicht erst einmal als GbR oder Personengesellschaft starten und im kommenden Jahr zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung umfirmieren. Die Gründung einer Limited-Alternative würde ich mir sehr gut überlegen.

» Bundesregierung gibt deutsche Computer zum Abschuss frei

Wie der Chaos Computer Club meldet, sind Computersicherheitswerkzeuge, also solche Werkzeuge, die der Überprüfung und Simulation von Hackerangriffen dienen, in Deutschland ab sofort verboten. „Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.“

Dem Bundestrojaner wird damit offiziell Tür und Tor geöffnet. Wird die Bundestrojaner-Satire jetzt grausame Wirklichkeit?

Man darf sich wohl fragen, warum der Besitz von Firewalls und Antiviren-Schutz-Programmen noch nicht unter Strafe gestellt wird – und warum die Bundesregierung ihre dämlichen Bürger nicht gleich dazu verpflichtet hat, sämtlichen Hackern, Behörden und Beamten ein offizielles Einheitslogin zur Verfügung zu stellen.

Missverständnis oder purer Wahnsinn?

» Erfolgsstory Feedburner

Feedburner wurde im Jahre 2003 gegründet, um Benutzern des World Wide Webs das Abonnieren von RSS-News-Feeds zu erleichtern. Hierzu wurden laut TechCrunch in 2004 eine Million Dollar und in 2005 weitere 9 Millionen Dollar investiert, bevor Google sich den heutigen RSS-, Podcast- und Video-Verteiler für 100.000.000 Dollar einverleibte.

Auch für Google ist der Deal sicherlich eine lohnende Investition in eine Plattform, die auch von Konkurrenten gerne zu Werbezwecken genutzt wird.

Feedburner

Übernommen wurde eine weltweit bekannte Marke, deren Verbreitung man nun regional forcieren und mit Features, wie contentsensitiver Google-Werbung ausstatten kann.

Man darf gespannt sein, wie lange es dauert, bis feedburner.de erobert und mit deutschen Inhalten ausgestattet wird. Selbst wenn Google, die Adresse kaufen müsste, dürfte sie wohl äußerst billig zu haben sein, weil sich in Deutschland wohl niemand erdreisten wird, für diese Domain ernsthaft auch nur einen Cent zu bieten. Oder? 😉

» Content-Verantwortung im Web 2.0

Auch bei der Content-Verantwortung im Web 2.0 gilt: „andere Länder, andere Sitten!“ – zunmindest „noch“:

Nach amerikanischem Gesetz können Provider und Plattformbetreiber für freie Einträge in Web 2.0-Portalen normalerweise nicht belangt werden. Sowohl in Kanada als auch in den USA steht die Web-2.0-Verantwortlichkeit jedoch gerade auf dem Prüfstand.

Ein Golfspieler klagt in den USA gegen Wikipedia, während ein ehemaliger Grünen-Politiker in Vancouver gleich drei Musterklagen eingereicht hat, gegen Google, Wikipedia und openpolitics.ca.

In allen Fällen geht es offenbar mal wieder um „juristisches Neuland“, von welchem ein Leiturteil erwartet wird.

» Google-Zensur – für Links und Google AdSense

Nachdem zunächst die Jagd auf Webkataloge und gekaufte Links begonnen hatte, sollen nun auch Google AdSense-Anzeigen ausgemistet werden.

Bei der AdSense-Bereinigungsaktion soll es mehr als 20 Werbe-Kategorien, darunter Zigarettenwerbung, Anzeigen für Online-Gambling und Prostitution – aber auch akademischen WebSites und Ghostwritern an den Kragen gehen.

Daneben werden solche Seiten ausgeschlossen, welche sich der AdSense-Arbitrage (Verknüpfung von Google AdWords-Werbeschaltungen mit „AdSense Landing Pages“) schuldig gemacht haben.

Nach Angaben des Handelsblatts (Printausgabe von gestern) wird Google in den kommenden Wochen verstärkt Jagd auf solche WebSites machen, welche Essays, Themenpapiere, Diplomarbeiten, Hausarbeiten oder Dissertationen anbieten. Es sei noch unklar, ob die Anzeigenschaltung solcher Seiten auch in Deutschland verbannt werden wird.

Im Google-Watch-Blog werden Hintergründe erläutert, weshalb Google ausgerechnet Akademikerseiten „bestrafen“ möchte. Demnach sollen sich britische Universitäten darüber beschwert haben, dass ihre Studenten zu viel abschreiben. Ob man das mit Werbeverbot verhindern kann? Wohl eher nicht… 😉

Für Betroffene gibt es natürlich Alternativen, nicht nur von Google AdSense-Konkurrenten, wie Yahoo! oder Affiliate-Netzwerken. Anbieten würde sich zum Beispiel auch der Verkauf von Bannerplätzen oder suchmaschinentauglichen Erstliga-Links, wofür sich Akademikerseiten in der Regel bestens eignen.

Wie das funktionieren soll?

Zum Beispiel mit Linklift oder Text Link Ads, einem WordPress-Plugin, das im Webdesignblog (webdesignblog.de) schon vor langer Zeit einmal beschrieben wurde.

Was es beim Linkverkauf zu beachten gibt?

1. Man sollte Sponsorenlinks grundsätzlich deutlich kennzeichnen.
2. Die aktuelle Version von Text Link Ads legt offenbar WordPress-Tabellen an, die nicht jedermanns Sache sind.

Andere Möglichkeiten?

Für jemanden, der Werbung schalten möchte, wären sicherlich dauerhafte Textlinks innerhalb relevanter Artikel oder auch auf Extra-Seiten die erste Wahl. Alles andere kann früher oder später durch Google-Zensur entwertet werden.

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