» Europa und das Mehrwert- bzw. Umsatzsteuerproblem
Worum geht`s?
a) Das Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuerproblem für internationalen Internet-Vertrieb
(Online-Shops und Internet-Portale)
b) Die Schwierigkeiten bei der Festlegung des eigenen, anwendbaren Umsatzsteuer-
Prozentsatzes am Beispiel eines Künstlers (Ermäßigter Steuersatz – ja oder nein?)
Ein aktueller XING-Thread (siehe unten) erinnerte mich gestern an ein Brainstorming, das wir kürzlich in einer befreundeten Hamburger Werbeagentur durchführten. Eigentlich ging es dort um ein Internet-Portal-Projekt, dessen Potenzial und Machbarkeit einzuschätzen war: „Chancen, Kosten, Risiken, Entwicklungspotenzial, Internationalisierungsperspektiven, korrekte Zielgruppenansprache, Technik, Design-Ausrichtung, Community-Aspekte, Wettbewerbereinschätzung, …“
Doch dann entwickelte sich daraus plötzlich ein bisschen „Marketing Consulting der etwas anderen Art„:
Aus heiterem Himmel rückte ein „einfaches“ Abrechnungsproblem in den Mittelpunkt der Diskussion: „Gut, dass unser Online-Marketing-Mann auch als erfahrener Logistik-Profi aushelfen kann. Oliver? Siehst Du da ein Problem?“
„Ups… Die Sache mit der „Mehrwertsteuer“ ist wirklich nicht so einfach….
Das Mehrwertsteuerproblem fängt eigentlich schon damit an, dass es genau genommen kein Mehrwertsteuer-, sondern ein Umsatzsteuerproblem ist. Was heute Umsatzsteuer heißt, wird historisch bedingt noch heute oft als Mehrwertsteuer bezeichnet. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) heißt aber eindeutig Umsatzsteuer- und nicht Mehrwertsteuergesetz. So werden vermutlich Diskussionen vermieden, welcher Teil des Umsatzes denn eigentlich tatsächlich den zu versteuernden Mehrwert ausmachen soll… Okay, sorry… also weiter… 😉
Der Einbau eines multinationalen Abrechnungssystems für nationale, internationale, private und Geschäftskunden ist auf jeden Fall alles andere als trivial. Sobald man über Deutschlands Grenzen hinaus guckt, muss man sich fragen, ob der Kunde eine Privatperson ist oder ein Firmenkunde, ob es sich um einen EU-Kunden, einen EFTA-Kunden oder um einen Drittlandskunden handelt. Die Schweiz zum Beispiel verfügt über ein Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Man könnte sie daher als „privilegierten Drittstaat bezeichnen…“
Es kann eine Rolle spielen, ob das Produkt elektronisch oder händisch ausgeliefert wird. Eventuell gesellt sich zum Umsatzsteuer- noch ein Zoll-Problem dazu. Eigentlich müsste man sich auch fragen, ob für den speziellen Kunden vielleicht eine der zahlreichen Umsatzsteuer-Ausnahmeregelungen gilt. Und manchmal muss man sich fragen, wo die zu versteuernde Leistung überhaupt erbracht wird. Im Inland? Im Ausland? Beim Auftraggeber selbst oder im Drittland? Ist der Auftraggeber überhaupt eine Firma, der Empfänger oder beide? Werden Produkte oder Dienstleistungen verkauft? Wo gilt aktuell welcher Mehrwertsteuersatz? Das Mehrwertsteuerproblem ist nicht gerade communityfreundlich. 😉 [weiterlesen…}