Internet-Gesetze 2007

Internet-Gesetze sind ein spannendes Thema. Vor allem darum, weil es sie gar nicht wirklich zu geben scheint. 😉 Alles eine Frage der Auslegung?

Kaum hätte ich für möglich gehalten, dass ich mich über mein BWL-Studium hinaus einmal für Jura interessieren könnte. Wie spannend vor allem das Internet-Recht ist, merkt man erst dann, wenn man glaubt, sich an alle Normen und Empfehlungen gehalten zu haben und trotzdem ein Problem ins Haus bekommt.

Das Internet-Gesetz wird seit dem 01.03.2007 durch das Telemediengesetz geregelt. Mit der Einführung des Telemediengesetzes sind das Teledienstegesetz, das Teledienstedatenschutzgesetz und der Mediendienstestaatsvertrag außer Kraft gesetzt worden. Sie wurden durch das Telemediengesetz vollständig ersetzt. Darüber hinaus wurde der Rundfunkstaatsvertrag geändert.

Durch den Hinweis eines Lesers wurde ich heute darauf aufmerksam gemacht, dass sich mit Einführung des neuen Internet-Gesetzes namens Telemediengesetz (TMG) eigentlich überhaupt nichts Wesentliches geändert hat!

Vor allem die kürzlich durch Deutschland gegangene Datenschutz-Meldung beruhte offensichtlich auf einer durch die Medien gegangenen Falschmeldung, die im aktuellen Internet-Gesetz in keinster Weise verankert ist. (Sorry!)

Für ein Update zum Telemediengesetz empfehle ich einen Blick auf die vorzügliche Zusammenfassung der Kanzlei Dr. Bahr (13 Fragen zum neuen Telemediengesetz, auf www.telemedien-und-recht.de). Ebenfalls bei Dr. Bahr finden sich Erläuterungen zur missbräuchlichen Abmahnung sowie zur Haftungsfrage nach dem aktuell gültigen Internet-Gesetz.

Auch wer sich nicht für Gesetze interessiert, sollte sich diese Quellen einmal aufmerksam durchlesen.

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