Wie es aussieht, entscheidet künftig der Traffic darüber, welches Gesetz für einen Blog-Betreiber zur Anwendung kommt, ob der Blog eher privaten oder geschäftlichen Charakter hat und ob der Blogger somit den „Gesetzen des Journalismus“ unterliegt oder nicht.
So zumindest könnte man einen Telopolis-Bericht vom 15.11.2006 deuten, zu den Folgen der neuen Internetgesetze für Blogs, Pod- und Videocasts.
Bei schwimmenden Grenzen zwischen Teledienste- und Mediendienste-Gesetz, Bund und Ländern, gab es in der Vergangenheit immer wieder Zuordnungs- bzw. Zuständigkeitsprobleme:
Dieses Problem soll die Reform des Internetrechts nun lösen. An Stelle der beiden alten Gesetze werden nun das Telemediengesetz (TMG) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) treten. Das TMG soll dabei die technischen und wirtschaftlichen Aspekte von Webseiten regeln, der neue RStV schafft Vorschriften über die journalistische Seite, wird also hauptsächlich Fragen regeln, die die Inhalte der Telemedien betreffen. Beide Gesetze sollen nebeneinander gelten, und das für sämtliche Medienformen, die im Internet anzutreffen sind. Die Trennung von Tele- und Mediendiensten ist damit abgeschafft, an Stelle der alten Kategorien tritt die neue Bezeichnung „Telemedien“.
Einem aktuellen Tagesschau-Artikel von Claus Hesseling zu Folge (https://blog.claushesseling.de/), beriet der Bundestag heute über das Telemediengesetz, das wichtigste deutsche Internet-Gesetz. Datenschützer kritisieren, dass den Behörden das Daten-Sammeln zu einfach gemacht wird. Der Artikel trägt die bezeichnende Überschrift: „Wenn der Landrat Spams verfolgt„. 😉