Gesetzesänderung für Blogger
Wie es aussieht, entscheidet künftig der Traffic darüber, welches Gesetz für einen Blog-Betreiber zur Anwendung kommt, ob der Blog eher privaten oder geschäftlichen Charakter hat und ob der Blogger somit den „Gesetzen des Journalismus“ unterliegt oder nicht.
So zumindest könnte man einen Telopolis-Bericht vom 15.11.2006 deuten, zu den Folgen der neuen Internetgesetze für Blogs, Pod- und Videocasts.
Bei schwimmenden Grenzen zwischen Teledienste- und Mediendienste-Gesetz, Bund und Ländern, gab es in der Vergangenheit immer wieder Zuordnungs- bzw. Zuständigkeitsprobleme:
Dieses Problem soll die Reform des Internetrechts nun lösen. An Stelle der beiden alten Gesetze werden nun das Telemediengesetz (TMG) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) treten. Das TMG soll dabei die technischen und wirtschaftlichen Aspekte von Webseiten regeln, der neue RStV schafft Vorschriften über die journalistische Seite, wird also hauptsächlich Fragen regeln, die die Inhalte der Telemedien betreffen. Beide Gesetze sollen nebeneinander gelten, und das für sämtliche Medienformen, die im Internet anzutreffen sind. Die Trennung von Tele- und Mediendiensten ist damit abgeschafft, an Stelle der alten Kategorien tritt die neue Bezeichnung „Telemedien“.
Einem aktuellen Tagesschau-Artikel von Claus Hesseling zu Folge (https://blog.claushesseling.de/), beriet der Bundestag heute über das Telemediengesetz, das wichtigste deutsche Internet-Gesetz. Datenschützer kritisieren, dass den Behörden das Daten-Sammeln zu einfach gemacht wird. Der Artikel trägt die bezeichnende Überschrift: „Wenn der Landrat Spams verfolgt„. 😉
Gesetzesänderung für Blogger
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- Autor: fob (Donnerstag, - 18. Januar 2007 - 17:55 Uhr)
- Blog-Ablage: Blogs und Blogging, Internet, Rechte u. Patente
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Danke für den Hinweis auf den Telepolis-Artikel, der ist wirklich sehr aufschlussreich!
Ging leider unter dank „Monster-Sturm“ und Stoiber-Farce. Mit die wichtigste Nachricht fürs „deutsche“ Internet schlechthin.
[…] Heute startete heimlichst das neue Telemediengesetz. Ich war den ganzen Tag mit dem Auto unterwegs – und alle Sender schienen sich darüber auszuschweigen, was künftig denen blüht, die keine Datenschutzerklärung auf ihrer Homepage haben. Morgen muss ich sicher noch bis tief in die Nacht Datenschutzerklärungen hochladen. Danke Deutschland! […]
Kann mir jemand mal verraten, wann genau dies gilt? Wann bin ich ein deutscher Blogger? Steht der Server in Deutschland oder ist die Sprache Deutsch?
Das Gesetz dürfte wohl für jeden gelten, der den deutschen Gesetzen unterliegt – also für Firmen und Privatpersonen, die in Deutschland gemeldet und ansässig sind.
Wer angesichts dieser Situation dran denkt, seinen Firmen- oder Server-Sitz ins Ausland zu verlegen, ist damit auch nicht auf der sicheren Seite. So jedenfalls hat sich RA Dr. Bahr auf der Affiliate TactiX 2008 Konferenz in seinem Vortrag geäußert, der auch schon im genannten Telepolis-Artikel zu den Folgen der neuen Internetgesetze für Blogs, Pod- und Videocasts zitiert wurde. Auf der Affiliate TactiX sagte Bahr – in Bezug auf Affiliates – maßgeblich für eine rechtliche Verfolgbarkeit sei, an welches Publikum sich ein Angebot richtet.