Europa und das Mehrwert- bzw. Umsatzsteuerproblem
Worum geht`s?
a) Das Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuerproblem für internationalen Internet-Vertrieb
(Online-Shops und Internet-Portale)
b) Die Schwierigkeiten bei der Festlegung des eigenen, anwendbaren Umsatzsteuer-
Prozentsatzes am Beispiel eines Künstlers (Ermäßigter Steuersatz – ja oder nein?)
Ein aktueller XING-Thread (siehe unten) erinnerte mich gestern an ein Brainstorming, das wir kürzlich in einer befreundeten Hamburger Werbeagentur durchführten. Eigentlich ging es dort um ein Internet-Portal-Projekt, dessen Potenzial und Machbarkeit einzuschätzen war: „Chancen, Kosten, Risiken, Entwicklungspotenzial, Internationalisierungsperspektiven, korrekte Zielgruppenansprache, Technik, Design-Ausrichtung, Community-Aspekte, Wettbewerbereinschätzung, …“
Doch dann entwickelte sich daraus plötzlich ein bisschen „Marketing Consulting der etwas anderen Art„:
Aus heiterem Himmel rückte ein „einfaches“ Abrechnungsproblem in den Mittelpunkt der Diskussion: „Gut, dass unser Online-Marketing-Mann auch als erfahrener Logistik-Profi aushelfen kann. Oliver? Siehst Du da ein Problem?“
„Ups… Die Sache mit der „Mehrwertsteuer“ ist wirklich nicht so einfach….
Das Mehrwertsteuerproblem fängt eigentlich schon damit an, dass es genau genommen kein Mehrwertsteuer-, sondern ein Umsatzsteuerproblem ist. Was heute Umsatzsteuer heißt, wird historisch bedingt noch heute oft als Mehrwertsteuer bezeichnet. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) heißt aber eindeutig Umsatzsteuer- und nicht Mehrwertsteuergesetz. So werden vermutlich Diskussionen vermieden, welcher Teil des Umsatzes denn eigentlich tatsächlich den zu versteuernden Mehrwert ausmachen soll… Okay, sorry… also weiter… 😉
Der Einbau eines multinationalen Abrechnungssystems für nationale, internationale, private und Geschäftskunden ist auf jeden Fall alles andere als trivial. Sobald man über Deutschlands Grenzen hinaus guckt, muss man sich fragen, ob der Kunde eine Privatperson ist oder ein Firmenkunde, ob es sich um einen EU-Kunden, einen EFTA-Kunden oder um einen Drittlandskunden handelt. Die Schweiz zum Beispiel verfügt über ein Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Man könnte sie daher als „privilegierten Drittstaat bezeichnen…“
Es kann eine Rolle spielen, ob das Produkt elektronisch oder händisch ausgeliefert wird. Eventuell gesellt sich zum Umsatzsteuer- noch ein Zoll-Problem dazu. Eigentlich müsste man sich auch fragen, ob für den speziellen Kunden vielleicht eine der zahlreichen Umsatzsteuer-Ausnahmeregelungen gilt. Und manchmal muss man sich fragen, wo die zu versteuernde Leistung überhaupt erbracht wird. Im Inland? Im Ausland? Beim Auftraggeber selbst oder im Drittland? Ist der Auftraggeber überhaupt eine Firma, der Empfänger oder beide? Werden Produkte oder Dienstleistungen verkauft? Wo gilt aktuell welcher Mehrwertsteuersatz? Das Mehrwertsteuerproblem ist nicht gerade communityfreundlich. 😉
Ein Beispiel: Im letzten Jahr hatte ich eine Betriebsprüfung im Haus, wo mir jemand die Ohren lang ziehen wollte, weil ich ein Internetprojekt „steuerfrei“ in die Schweiz ausgeliefert habe. (Steuerfrei bedeutet natürlich nur, dass der Empfänger die empfangene Leistung unter Angabe seiner eigenen Umsatzsteuer-ID im eigenen Land selbst versteuern muss. Gleichzeitig kann er die angemeldete Umsatzsteuer im eigenen Land „verrechnen“, sofern er denn zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.) Zum Glück fand der Prüfer schließlich doch noch den Paragraphen, der eine solche Lieferung unter den konkret gegebenen Bedingungen erlaubte. Anderenfalls hätte ich die Mehrwertsteuer meines in der Schweiz ansässigen Firmenkunden selbst bezahlen sollen (also quasi ein zweites Mal versteuern, nur diesmal in Deutschland). „Shit may happen“, wenn man nicht aufpasst…
„Die Mehrwertsteuer ist also ein Problem. Wer kann es lösen? Ein Rechtsanwalt? Der Steuerberater?“
„Nun ja. Eine Art Mehrwert-, sorry, Umsatzsteuer-Controller vielleicht. Jemand der aufpasst, was sich im Steuerrummel so tut und rechtzeitig das Signal zur Umprogrammierung herausgibt. Man sollte schon stets genau wissen, wem und in welcher Höhe man Umsatzsteuer berechnen muss. 😉 “
…
Wer sich für das Mehrwertsteuer-, Umsatzsteuer- oder Einfuhrumsatzsteuer-Verwirrspiel eine Fortsetzung wünscht, weil er zum Beispiel vor hat, einen internationalen Online-Shop zu starten oder ein international ausgerichtetes Internet-Portal, weil er wissen möchte, welchen Steuersatz er überhaupt selbst berechnen kann, muss oder sollte, zum Beispiel einen verminderten Steuersatz als Künstler (?), mag oder könnte hier mal einen Blick riskieren:
- XING-Diskussion: Welcher Steuersatz gilt denn nun für Künstler? 7% oder 19%???
- Steuersätze (und Sonderregelungen) auf den Internetseiten der Europäischen Kommission
- Für Zoll- und Einfuhr-Umsatzsteuerfragen schaut man am besten mal beim deutschen Zoll vorbei.
- Falls jemand „richtig“ exportieren möchte, seien ihm dazu noch die „Konsulats- und Mustervorschriften“ ans Herz gelegt.
Insbesondere bei Link Nr. 2 empfiehlt es sich, den zahlreichen Verweisen zu Ausnahmen und Sonderregelungen aller Art zu folgen und sie sehr aufmerksam zu studieren. Warum dort überall von Mehrwertsteuer- und nicht von Umsatzsteuersätzen gesprochen wird? Da bin ich nun ehrlich gesagt ein bisschen überfragt. 😉
Europa und das Mehrwert- bzw. Umsatzsteuerproblem
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- Autor: fob (Dienstag, - 15. Januar 2008 - 16:24 Uhr)
- Blog-Ablage: Internet, Marketing, Marketing Consulting, Online Marketing, Web-Entwicklung
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Mensch Olli.
Du Fleissiger 🙂
Da siehste das! 😉