EU-Gericht kippt VW-Gesetz
Das höchste EU-Gericht hat erwartungsgemäß das alte VW-Gesetz von 1960 gekippt. Der Schutz vor feindlichen Übernahmen verstößt gegen EU-Recht, das Gesetz beschränke den freien Kapitalverkehr in der EU, so das heute am Europäischen Gerichtshof verabschiedete Urteil.
Nun dürfte sich VW wohl „mehr und mehr zum Porsche entwickeln“. Weil das Land Niedersachsen seine Beteiligung an VW zudem halten möchte, scheint eine Bedrohung durch Finanzinvestoren auch ohne VW-Gesetz weiterhin ausgeschlossen.
Die Börse ist allerdings schon eingepreist. Gewinnmitnahmen zu erwarten? Momentan sieht es ziemlich danach aus. Schwer zu sagen, wo man seinen neuen Stop-Loss setzen sollte. Mit Chance geht Porsche jetzt ja erst einmal auf Einkaufstour…
Auf dem aktuellen Kursniveau VW-Aktien zu kaufen ist verglichen mit den Vorjahren allerdings ziemlich teuer. Die Analysten von Equinet Institutional stufen die Aktie von Volkswagen (ISIN DE0007664005/ WKN 766400) bereits von „hold“ auf „sell“ zurück. Stop-Loss hochsetzen oder gar direkt verkaufen? Gute Frage.
Kann mir mal jemand verraten, wie es passieren kann, dass Analysten ein Kursziel von 126 auf 130 EUR anheben, für eine Aktie, deren Kurs bereits bei rund 180 EUR steht? Vermutlich ist damit der aktuelle „reale“ Wert der Volkswagen-Aktie gemeint? Wenn ich mein Aktienpaket aufstocken müsste, würde ich wohl lieber noch ein Weilchen damit warten. Als Mini-Aktionär empfinde ich den heutigen Tag jedoch als ziemlich spannend. Hoffentlich rauscht mir VW nicht am Stop-Loss vorbei. Aktionäre neigen ja bekanntlich oft zur „Überreaktion“.
EU-Gericht kippt VW-Gesetz
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- Autor: fob (Dienstag, - 23. Oktober 2007 - 11:36 Uhr)
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