Auch bei der Content-Verantwortung im Web 2.0 gilt: „andere Länder, andere Sitten!“ – zunmindest „noch“:
Nach amerikanischem Gesetz können Provider und Plattformbetreiber für freie Einträge in Web 2.0-Portalen normalerweise nicht belangt werden. Sowohl in Kanada als auch in den USA steht die Web-2.0-Verantwortlichkeit jedoch gerade auf dem Prüfstand.
Ein Golfspieler klagt in den USA gegen Wikipedia, während ein ehemaliger Grünen-Politiker in Vancouver gleich drei Musterklagen eingereicht hat, gegen Google, Wikipedia und openpolitics.ca.
In allen Fällen geht es offenbar mal wieder um „juristisches Neuland“, von welchem ein Leiturteil erwartet wird.