Anwalt verklagt Anwalt wegen Urheberrechtsmissbrauch

Fehler können jedem mal passieren. Auch den Anwälten selbst
(so zumindest habe ich die Meldung hier verstanden):

Eine Pressemitteilung ist normalerweise dazu bestimmt, verteilt zu werden. Prima, dachte sich wohl ein kluger Anwalt und veröffentlichte die Pressemitteilung eines anderen Anwalts auf seiner eigenen Homepage, wobei er es wohl versäumte, die Quelle der fremden Pressemitteilung anzugeben.

Eine Pressemitteilung ist ein (gerade noch) urheberrechtlich geschütztes Werk, entschied das LG Hamburg. Die Verwendung einer Pressemitteilung ohne Quellangabe ist daher unzulässig.

Diese Entscheidung finde ich völlig korrekt. Doch würde ein Gericht nun im Streitfall eigentlich auch einen Link als „Quellangabe“ akzeptieren? Falls nicht, könnten viele automatisierte Blog-, RSS- und Presseverteiler bald Probleme bekommen. Mit jeder neuen Internet-Rechtsprechung scheinen sich neue Fragen aufzutun…

Anwalt verklagt Anwalt wegen Urheberrechtsmissbrauch

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