» Keine Haftung für Google-Listings
Freitag, den 6. Juli 2007Wie das Landgericht Nürnberg-Fürth kürzlich feststellte, ist ein Website-Betreiber für „unglückliche Google-Listings“ nicht verantwortlich, da er mitunter keinen Einfluss darauf hat, wie die Suchmaschine Google ihre Suchergebnisse zusammenstellt. Im konkreten Fall hat offenbar ein Dritter auf ein in eine WebSite integriertes Whois-Abfrageformular verlinkt und über diesen Link den Namen einer bestimmten Firma/Domain abgefragt. Durch den […]