Agentur-Hinweis für Werbung im Shopping-Portal

Was tun, wenn der Kunde seine Werbung trotz Umsatz nicht bezahlt?
Diese Frage wurde mir gerade von einer Agentur gestellt, die eigene Kunden bei kauf-mit-service.de betreut.

Das Agentur-Problem:

  • Mit großer Hingabe haben Sie extra ein Logo erstellt.
  • Sie haben Bilder, Werbetexte, Links und Keywords eingestellt.
  • Die Werbung wurde für Suchmaschinen optimiert und freigeschaltet.
  • Erste Erfolge sind auch schon messbar. Die Mühe zahlt sich aus.
  • Der Kunde allerdings will nicht bezahlen.

Antwort:

Bitte melden Sie mir diesen Kunden, damit ich ihn auf meine „never ever – Liste“ schreiben kann. Weil mir als XING-Moderator des Forums für Fotografen, Grafiker, Künstler und Designer immer wieder solche Pappnasen vor die Flinte kommen, Leute, welche Dienstleister beschäftigen, ohne zu bezahlen, überlege ich, die Liste im Agentur-Netzwerk von kauf-mit-service.de bekannt zu machen, um sie künftig gemeinsam zu verwalten. Leute, welche Dienstleister beanspruchen, ohne zu bezahlen, gehören verbannt. Inwieweit das datenschutzrechtlich möglich ist, werde ich in Kürze mal mit meinem Anwalt besprechen. Ich sehe jedoch im Rahmen der Agentur-Partnerschaft zum Shopping-Portal eine gewisse Notwendigkeit und habe momentan entsprechend wenig Bedenken.

Wie können Sie als Agentur-Betreiber reagieren?

Sie haben die Möglichkeit, die Werbung abzuschalten, zu löschen oder die Werbefläche anders zu verwenden:

Agenturen können mit ihrem Account beliebig viele Kunden verwalten. Nach dem Login sehen Sie auf der rechten Seite des Portals sämtliche von Ihnen betreute Werbeflächen.

So deaktivieren Sie Ihre Werbung:

Einloggen, rechts die Werbefläche auswählen und auf der dann erscheinenden Seite (unter „Online-Verfügbarkeit Ihrer ServiceCard“) auf „Deaktivieren“ klicken.

Diese Funktion ist eigentlich dazu gedacht, die Werbung vorübergehend abzuschalten, um Änderungen an der Werbefläche vornehmen zu können. Für Besucher, die über Suchmaschinen kommen, bleibt die Werbung allerdings erreichbar. Die Deaktivierung bezieht sich also lediglich auf die „Suche“ innerhalb des Shopping-Portals. Dort wird die Werbung nun nicht mehr verlinkt.

Um Verkäufe bei bestimmten Kunden völlig auszuschließen, können Sie zusätzlich sämtliche Links und die E-Mail-Adresse der betreffenden Werbefläche löschen. Danach ist Ihr Kunde nicht mehr erreichbar und verliert auch seine (Google-) Links und Listings.

Natürlich können Sie die Werbung an gleicher Stelle auch wieder reaktivieren.
Falls die Werbefläche komplett gelöscht werden soll, geben Sie bitte Bescheid.

Rechtshinweis:

Normalerweise ist bezahlte Werbung mit anderen Dienstleistungen nicht verrechenbar. Sollten Sie als Agenturbetreiber gegenüber Ihrem Kunden offene Forderungen haben, die mit der Werbung im Shopping-Portal nichts zu tun haben (Werbefläche wurde bezahlt, andere Dienstleistungen aber nicht), fragen Sie vorsichtshalber Ihren Anwalt, bevor Sie die Werbung einfach abschalten oder löschen. Dieser wird Ihnen sagen können, ob die Abschaltung der Online-Werbung ggf. zu Schadensersatzforderungen wegen des durch Werbeausfall entgangenen Gewinns führen kann.

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